Medizinproduktverordnung
Die aktuell gültige Schweizer Medizinproduktverordnung gewährleistet u. a. die Sicherstellung der Produktion und den Import von qualitativ hochwertigen, zertifizierten Medizinprodukten. Somit wird der Patientensicherheit durch die Erfüllung der geforderten Normen jederzeit Rechnung getragen. Hierbei ergeben sich für alle Beteiligten entsprechende Rechte und Pflichten im Rahmen mit dem Umgang von Medizinprodukten.
Schweizer Bevollmächtigter
Zur Aufrechterhaltung der Versorgung für den Schweizer Heimmarkt mit normkonformen Mediziprodukten, bieten wir für unsere Partner die Dienstleistung des Schweizer Bevollmächtigen im Rahmen der neuen Verordnungen an. Als integrativer Bestandteil unseres Qualitätsmanagementsystem erleichtern definierte CH REP Prozesse dem importierenden Medizinprodukthersteller eine nachhaltige und effiziente Erfüllung der geforderten Pflichten.
Single Registration Number
Nachfolgend die gültigen Single Registration Nummern für unsere Marktaktivität.
Schweizer Bevollmächtiger: CHRN-AR-20000289
Importeur: CHRN-IM-20000527