Allgemeine Geschäftsbedingungen

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  1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschliesslich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rodent AG. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von der Rodent AG ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.

1.2 Nebenabreden und Änderungen zu einem bestehenden Vertragsverhältnis bedürfen in jedem Fall einer schriftlichen Bestätigung durch die Rodent AG.

  1. Angebote und Preise

2.1 Die in unseren Angeboten, Produktlisten und Katalogen aufgeführten Preise verstehen sich in CHF oder EUR bzw. der angegebenen Währung, exklusive Mehrwertsteuer, Verpackungs- und Versandkosten. Änderungen sowie Preisanpassungen bleiben vorbehalten.

2.2 Die Preise gelten drei Monate ab Datum der Auftragsbestätigung. Sind längere Lieferfristen vereinbart, werden im Falle von abweichenden Preisen die am Liefertag gültigen berücksichtigt.

2.3 Unsere Angebote sind 1 Monat gültig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

2.4 An Angeboten, Kostenberechnungen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die Rodent AG Eigentums- und Urheberrechte vor. Derartige Unterlagen und sonstige Informationen oder Kenntnisse, die der Kunde von uns erhalten hat und die in der Branche nicht zum allgemeinen Wissensstand gehören, darf der Kunde nur mit schriftlicher Zustimmung der Rodent AG an Dritte weitergeben.

2.5 Der Mindestbestellwert für Lieferung an Endkunden innerhalb der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein beträgt CHF 100.00 (Nettowarenwert). Für Lieferungen in die Europäische Union gilt der Mindestbestellwert von EUR 100.00 (Nettowarenwert).

  1. Zahlungen

3.1 Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Bei einem Zahlungsverzug behält sich die Rodent AG vor, 15 Tagen nach Ablauf der Zahlungsfrist eine Mahnung auszusprechend, welche mit einer Bearbeitungsgebühr von CHF 15.00 verbunden ist, sowie ab dem Zeitpunkt der Mahnung einen Verzugszins in der Höhe von 5 % p. a. einzufordern.

3.2 Die Rodent AG ist berechtigt, Lieferungen im Zweifelsfall nur gegen Vorauszahlung oder andere Sicherheitsleistungen vorzunehmen. Falls diese nicht erfolgen, ist es der Rodent AG, vom Kaufvertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden dadurch Schadensersatzforderungen zustehen.

3.3 Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Rodent AG anerkannt wurden.

3.4 Die Rodent AG ist gegenüber dem Kunden zur elektronischen Rechnungsstellung, das heisst dem Versand von Rechnungen als PDF-Datei per E-Mail, berechtigt. Weiterführende Information finden Sie in der Datenschutzerklärung.

  1. Lieferungen

4.1 Die Lieferfrist wird in Absprache mit dem Kunden definiert. Bestellte Produkte werden, soweit an Lager, sofort geliefert.

4.2 Ist die Einhaltung der Lieferfrist bedingt durch höhere Gewalt, beispielsweise Streik, behördliche Massnahmen, Verkehrsstörungen, unvorhergesehene Materialverknappung oder ähnliche Ereignisse nicht möglich, kann sich diese um die Dauer der Ereignisse verlängern, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche entstehen. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreten.

4.3 Kommt die Rodent AG in Lieferverzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, wenn die Rodent AG die Verzögerung zu vertreten hat und eine gesetzte, angemessene Frist von 30 Tagen zur Lieferung fruchtlos verstrichen ist.

4.4 Die Rodent AG ist zu Teillieferungen und sonstigen Abweichungen von der Bestellung berechtigt, zum Beispiel in Form-, Farbgebung und Verpackung.

4.5 Der Versand erfolgt auf Kosten des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Rodent AG wählt dabei, wenn vom Kunden nicht anders gewünscht, den kostengünstigsten Versandweg.

  1. Gefahrenübergang

5.1 Die Gefahr geht mit der Übergabe der Lieferung an die den Transport ausführende Person oder Organisation auf den Kunden über, auch wenn die Rodent AG die Kosten des Versandes trägt.

5.2 Auf Wunsch des Kunden kann die Lieferung auf seine Kosten und nach seinen Angaben versichert werden.

  1. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Rodent AG Eigentum der Rodent AG.

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäss zu lagern.

6.3 Im Fall eines vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, hat die Rodent AG nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.

  1. Warenrücknahme

7.1 Gelieferte Produkte können nach Rücksprache mit der Rodent AG vom Kunden innert 14 Tagen ab Lieferdatum zurückgesandt oder umgetauscht werden, wenn diese originalverpackt sind und sich in einwandfreiem, wiederverkaufsfähigem Zustand befinden. Generell von der Rücknahme ausgenommen sind sterile bzw. vorsterilisierte Einweg-Produkte.

7.2 Rücksendungen haben mit einer Kopie des Lieferscheins sowie der zugehörigen Rechnung im Original zu erfolgen.

7.3 Die Rücksendung von Waren erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Unvollständige oder beschädigte Rücksendungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

7.4 Bei auf Kundenwunsch produzierten, bestellten oder spezifisch bzw. steril verpackten Produkten ist eine Rücknahme ausgeschlossen.

7.5 Eine Rücknahme kann Kosten für Kontrolle und Qualitätssicherung verursachen, für welche sich die Rodent AG vorbehält, eine Bearbeitungsgebühr von mindestens CHF/EUR 20.00 bzw. maximal 20 % des Verkaufspreises zu erheben.

  1. Rechte bei Mängeln, Gewährleistungen und Haftungen

8.1 Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltene Ware unverzüglich nach Eingang auf Mängel zu prüfen. Festgestellte Mängel sind innerhalb von 7 Tage nach dem Erhalt der Ware schriftlich der Rodent AG mitzuteilen.

8.2 Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge erfolgt eine Nacherfüllung des Liefervertrages, nach Ermessen der Rodent AG entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Für eine Nacherfüllung ist Rodent AG eine Frist von maximal 30 Tagen zu gewähren.

8.3 Eine Schadensersatzhaftung der Rodent AG aufgrund von Mängeln bei Lieferungen oder anderer Leistungen erfolgt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Es bestehen keine Mängelansprüche bei natürlicher Abnutzung oder Schäden nach Gefahrenübergang infolge unsachgemässer oder nachlässiger Behandlung durch den Kunden oder Dritte.

8.4 Sachmängelansprüche verfallen 12 Monaten nach Gefahrenübergang.

  1. Ergänzende Bestimmungen

9.1 Sämtliche Kunden sind verpflichtet, Qualitätsmängel und insbesondere Mängel, die offensichtlich die Gesundheit von Personen unmittelbar oder schwerwiegend gefährden oder gefährden könnten, unverzüglich der Rodent AG zu melden.

9.2 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, ist davon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch diejenigen gültigen, die dem Zwecke am nächsten kommen, ersetzt.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

10.1 Für alle sich aus unseren Lieferungen und Leistungen ergebende Rechte und Pflichten gilt der Sitz der Rodent AG als alleiniger Erfüllungsort und Gerichtsstand. Im Geschäftsverkehr mit der Rodent AG sind für Rechtsstreitigkeiten, die in die sachliche Zuständigkeit der Gerichte fallen, die ordentlichen Gerichte des Kantons St. Gallen als Gerichtsstand vereinbart. Die Rodent AG ist berechtigt, wahlweise am Sitz des Kunden zu klagen.

10.2 Für alle abgeschlossenen Verträge und Vereinbarungen gilt ausschliesslich Schweizerisches Recht, auch wenn der Kunde im Ausland domiziliert ist.

Montlingen, 23. März 2023


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